Uns, die Mitglieder des Hospizvereins Region Böblingen-Sindelfingen, verbindet eine gemeinsame Idee, die sich in der Präambel unsere Satzung widerspiegelt:
Im Geiste der Nächstenliebe und der Mitmenschlichkeit soll mit dem Hospiz Böblingen-Sindelfingen ein Ort entstehen, an dem schwerstkranke, sterbende Menschen, unabhängig von Glaube, Herkunft, politischer Anschauung und sexueller Orientierung in ihrer letzten Lebensphase begleitet werden, um ihnen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Für ihre Angehörigen und die ihnen Nahestehenden soll es ein Ort der Begegnung sein, in dem sie Unterstützung und Ansprache finden.
Tief in der Bürgerschaft verankert, soll es Raum für vielfältiges Engagement aus der Gesellschaft sein.
Wo ambulante Hospizdienste und palliativmedizinische Angebote nicht ausreichen, soll ein wohnortnahes stationäres Hospiz Schwerstkranken ermöglichen, ihre letzte Lebensphase nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten und in einem geborgenen Umfeld zu verbringen.
(Albert Camus, französischer Schriftsteller und Philosoph, 1913-1960)
Im Herzen von Böblingen wird das Hospiz mit acht Plätzen entstehen. Entlang der Talstraße / Ecke Karlstraße entsteht ein geschlossener Baukörper, so dass trotz der Lage im Stadtzentrum ausreichend Lärmschutz und die notwendige Privatheit und Rückzugsmöglichkeit für die Hospizgäste gewährleistet sind. Die Lage in unmittelbarer Nähe zu Bahnhof und Busbahnhof sorgt für optimale Erreichbarkeit – zum Beispiel für Angehörige und Mitarbeitende. Vor allem aber weist der Platz auf ein wichtiges Anliegen des Hospizes hin: Das Sterben und die Auseinandersetzung mit dem Tod sollen wieder in die Mitte der Gesellschaft geholt werden.
Der Name Hospiz leitet sich vom lateinischen „hospitium“ (Gastfreundschaft) ab.
Hospiz im heutigen Sinne ist ein Betreuungsangebot für schwerkranke Menschen im letzten Stadium ihrer Erkrankung. Wenn sie noch zu Hause, in Pflegeheimen bzw. in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden können, bieten Sitzwachen und Hospizdienste wie der ambulante Ökumenische Hospizdienst in Böblingen ihre Hilfe an. Für schwerstkranke Menschen, bei denen nur noch palliative Behandlung angezeigt ist, ist das stationäre Hospiz geeignet. Der Schwerpunkt der Arbeit dort liegt auf der qualifizierten, pflegenden und begleitenden Zuwendung.
Die Idee geht auf die Arbeit zweier großartiger Frauen zurück:
Die Schweizer Ärztin Elisabeth Kübler-Ross (1926-2004) ist eine der Begründerinnen der modernen Sterbeforschung. Sie befasste sich intensiv mit dem Tod und dem Umgang mit Sterbenden sowie mit Trauer und Trauerarbeit.
In ihrem bahnbrechenden, wenn auch heute umstrittenen Buch "On Death and Dying" definierte sie fünf Phasen des Sterbeprozesses und legte damit den Grundstein für die heutige Forschung und die Enttabuisierung des Tods.
siehe auch
Die englische Krankenschwester Cicely Saunders (1918-2005) gilt als die Begründerin der heutigen Hospizidee und der Palliativmedizin.
Mit der Gründung des St. Christopher’s Hospice 1967 in London gab es für Schwerstkranke erstmals über die rein medizinische Versorgung hinaus eine psychische, soziale und spirituelle Betreuung. Sie legte einen besonderen Schwerpunkt auf eine gute Schmerztherapie, weil sie beobachtet hatte, dass die Angst vor Schmerzen sterbende Menschen massiv belastet.
Mit diesem neuen Konzept, das die Grundlage der heutigen Palliativmedizin darstellt, legte Saunders den Grundstein für die moderne Hospizbewegung.
(siehe auch Wikipedia).
40 Jahren später hat sich aus dem Konzept des ersten Hospiz von Cicely Saunder eine weltweite Bewegung entwickelt. Sie versteht unter Hospiz nicht mehr nur ein konkretes Haus für Sterbende, sondern ein multi-disziplinäres, ganzheitliches Unterstützungskonzept für sterbende Menschen und ihre Angehörigen, das individuell auf deren Bedürfnisse angepasst wird.
Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands (DHPV) gibt es allein in Deutschland derzeit rund 1500 ambulante Einrichtungen, 221 stationäre Hospize für Erwachsene, 14 Kinderhospize, 304 Palliativstationen und über 295 Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV).
Die Zahlen für Baden-Württemberg: 243 ambulante Hospizdienste, 34 stationäre Hospize, ein stationäres Kinderhospiz (genaue Zahlen unter www.hospiz-palliativ-bw.de)
Palliativversorgung ist die Behandlung und Begleitung von Patienten mit einer nicht heilbaren, progredienten und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung.
Die Palliativversorgung arbeitet als multiprofessionelles Team aus Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Pflegekräften und anderen Berufsgruppen wie Seelsorgern, Sozialpädagogen, Kunst- und Musiktherapeuten.
Durch eine ganzheitliche Behandlung soll Leiden umfassend gelindert werden. Patient und Angehörigen soll durch professionelle Begleitung eine bessere Lebensqualität ermöglicht werden.
Dieser Bedarf nach einer besonders aufwändigen Versorgung besteht dann, wenn die anderweitigen ambulanten Versorgungsformen sowie ggf. die Leistungen des ambulanten Hospizdienstes nicht oder nur unter besonderer Koordination ausreichen würden. Anhaltspunkt dafür ist das Vorliegen eines komplexen Symptomgeschehens (z.B. ausgeprägte Schmerzsymptomatik oder organspezifische Symptomatik), dessen Behandlung spezifische palliativmedizinische und/oder palliativpflegerische Kenntnisse und Erfahrungen sowie ein interdisziplinär, insbesondere zwischen Ärzten und Pflegekräften in besonderem Maße abgestimmtes Konzept voraussetzt.
Ziel der SAPV ist es, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung Schwerstkranker in ihrer letzten Lebensphase zu erhalten oder sogar zu verbessern. Dies soll – soweit es möglich ist – in der gewohnten häuslichen Umgebung und im vertrauten eigenen sozialen Umfeld geschehen.
SAPV Kreis Böblingen www.insel-leonberg.de
Palliativstationen sind eigenständig in ein Krankenhaus integriert. In Palliativstationen oder Palliativeinheiten werden Patienten mit einer inkurablen fortgeschrittenen Erkrankung und Symptomen wie z. B. Schmerzen oder anderen Symptomen in Verbindung mit psychosozialen Problemen behandelt, die einer Krankenhausbehandlung bedürfen. Ziel der Behandlung ist die Entlassung des Patienten in die von ihm gewünschte Umgebung mit bestmöglicher Kontrolle der belastenden Symptome.
Im Landkreis Böblingen gibt es die
Palliativstation im Krankenhaus Herrenberg Klinikverbund Südwest
www.klinikvebund-suedwest.de
In stationären Hospizen werden Menschen dann aufgenommen, wenn sie an einer Krankheit leiden, die unaufhaltsam fortschreitend innerhalb einer absehbaren Zeit zum Tode führt und die Versorgung zuhause nicht mehr gewährleistet werden kann. Die medizinische Behandlung beschränkt sich auf Symptomlinderung. Die durchschnittliche Verweildauer liegt in Deutschland momentan zwischen 20 und 25 Tagen. Die Patienten – oder Gäste, wie sie im Hospiz heißen – werden von qualifiziertem Pflegepersonal mit viel Zuwendung gepflegt.
In der Regel verfügen die Hospize über 8, manchmal auch 12 Betten. Durch diese geringe Größe können sie eine familiäre Atmosphäre schaffen, die dem eigenen Zuhause am nächsten kommt. Ein günstigerer Personalschlüssel und die Mitarbeit vieler freiwilligen HelferInnen machen es möglich, die Wünsche und Bedürfnisse des Kranken in ganz besonders intensiver Weise zu erfüllen.
Der Alltag eines Hospizes ist an keine strikte Organisation gebunden, er richtet sich nach dem Befinden der schwer kranken Menschen. Auch die Angehörigen sind in diese Fürsorge eingebunden. Sie sind jederzeit im Hospiz willkommen.
Siehe auch Landesportal Baden-Württemberg
Für die Aufnahme gibt es gesetzlich geregelte Vorgaben. Voraussetzung für die Aufnahme ist das Vorliegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung, die nach menschlichem Ermessen aller Voraussicht nach in absehbarer Zeit (Tage, Wochen bis wenige Monate) zum Tode führen wird, wobei eine angemessene Versorgung im häuslichen Bereich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten als nicht mehr gesichert angesehen werden muss (siehe auch § 39 a Sozialgesetzbuch V).
Die Hospizversorgung muss grundsätzlich durch einen Hausarzt oder vom behandelnden Krankenhausarzt verordnet und durch Ihre Krankenkasse genehmigt werden. In den meisten Fällen wird die Genehmigung alle vier Wochen erneut vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Eine Überweisung aus einer Pflegeeinrichtung ist in der Regel nicht möglich. Bei einer Stabilisierung der Erkrankung und damit nicht mehr Absehbarkeit der Lebenserwartung kann die Krankenkasse eine weitere Hospizversorgung ablehnen. In diesem Fall suchen die Hospizbetreuer mit Ihnen gemeinsam nach einer anderen Versorgungsmöglichkeit.
Die Aufnahme ins Hospiz erfolgt jeweils nur auf Wunsch und im Einvernehmen mit dem Kranken selbst oder – wenn dieser sich nicht mehr äußern kann – mit seinen Angehörigen. Schließlich müssen auch die Zielsetzungen des Kranken und seiner Bezugspersonen mit denen des Hospizes übereinstimmen. So soll der Tod im Hospiz-Haus weder beschleunigt noch verzögert werden. Wir lehnen daher jegliche Form der aktiven Sterbehilfe ab, stattdessen wird auf eine umfassende Schmerztherapie und Symptomkontrolle geachtet.
Ein Hospiz ist kein Altenpflegeheim.
Gerade auch schwerkranke junge und jüngere Erwachsene sollen hier eine gute Umgebung und fürsorgliche Begleitung in ihrer letzten Lebensphase erhalten.
Für sterbende Kinder und Jugendliche aus unserer Region gibt es im Kreis den Kinder- und Jugendhospizdienst des Ökumenischen Hospizdienstes.
Das nächstgelegene Kinder und Jugendhospiz befindet sich in Stuttgart, auf das wird gerne verweisen.
www.hospiz-stuttgart.de/kinderhospiz
Manche der Gäste verbringen nur wenige Tage in einem Hospiz, andere wiederum leben mehrere Wochen oder gar Monate in diesen Häusern. Der genaue Verlauf der letzten Lebenszeit lässt sich genau so wenig vorherbestimmen wie alle anderen Lebensphasen. Wenn Sie unsicher sind, wann für Sie der richtige Zeitpunkt für eine Aufnahme ins Hospiz gekommen ist, sollten Sie darüber mit Ihrem Hausarzt sprechen. Sie können auch Kontakt mit einem Hospiz oder ambulanten Hospizdienst aufnehmen, Sie werden dort gerne beraten.
Selbstverständlich kann man jederzeit wieder in die häusliche Versorgung zurückkehren.
Sollten sich im Verlauf der Krankheit die körperlichen Einschränkungen und Symptome nochmals deutlich verbessern und die Lebenserwartung damit nicht mehr erkennbar auf eine sehr kurze Zeit beschränkt sein, können Sie aus dem Hospiz entlassen werden, sobald eine alternativen Versorgung sichergestellt ist.
Dabei schließt eine Entlassung aus dem Hospiz eine erneute Aufnahme, wenn es wieder schlechter geht, nicht aus!
Angehörige sind in einem Hospiz stets willkommen!
Die Begleitung durch die Angehörigen ist hier nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht. Starre Besuchsregelungen gibt es nicht, so dass die Angehörigen – das Einverständnis des Hospiz-Gastes vorausgesetzt – auch unangemeldet jederzeit vorbei schauen können, gleiches gilt für Freunde und Nachbarn.
Auf Wunsch können Angehörige und Freunde auch auf Zustellbetten im Krankenzimmer mit übernachten. Wir wollen für das Hospiz im Herzen unseres Landkreises Böblingen auch ein Angehörigenzimmer einplanen.
Die ärztliche Betreuung liegt in den Händen von palliativ ausgebildeten Ärzten.
Selbstverständlich kann auch der Hausarzt mit eingeschaltet werden, wenn er über die entsprechenden Spezialkenntnisse der Palliativmedizin verfügt. Grundlegend für die Hospizgäste ist aber immer die Professionalität und Erfahrung der Palliativschwestern der Station. Dieses „palliative know how“ befähigt sie, z.B., alle Handlungsmuster der Bedarfsmedikationen zum Wohle der Patienten einzusetzen, sie sind darüber hinaus erfahren in psychologischen, sozialen und spirituellen Notsituationen.
Die Kosten für den Hospizaufenthalt werden bei gesetzlich Versicherten durch die Krankenkasse bezuschusst.
Alle nicht gedeckten Kosten müssen vom Hospiz über Spenden finanziert werden. Damit ist der Aufenthalt für die Kranken selbst zuzahlungsfrei.
Bei privatversicherten Erkrankten muss die Kostenübernahme mit den Krankenkassen geklärt werden.
Nein, Hospize und Palliativstationen sind keine Orte der Sterbehilfe. Hier findet Sterbebegleitung statt. Das Sterben soll weder beschleunigt noch hinausgezögert werden, sondern die Hospizinitiativen möchten dazu beitragen, dass das Sterben in das Leben eingebettet und als Teil des Lebens angenommen werden kann.
Oder wie der frühere Bundespräsident Joachim Gauck es formulierte „Nicht durch die Hand eines anderen sollen die Menschen sterben, sondern an der Hand eines anderen“ (Rede Joachim Gauck, Bellevue Forum zum Thema Sterbende begleiten vom 2. Nov. 2005).